Gesetzliche Rücklage Bedeutung

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gesetzliche Rücklage

gesetzliche Rücklage Logo #42871in der Bilanz auf der Passivseite gesondert ausgewiesener Teil des Eigenkapitals, dem aufgrund gesetzlicher Vorschriften bestimmte Beträge zugewiesen werden müssen. Die gesetzliche Rücklage darf nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet werden.
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